FFP2-Masken haben sich als sehr wirksamer Schutz vor einer Infektion erwiesen. Da unsere Gottesdienste in Innenräumen und mit Gesang stattfinden, ist das Tragen einer solchen Maske weiterhin auch am Sitzplatz während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
Wie in anderen Bereichen auch sind Abstandsregelungen in Kirchen ebenfalls in die Eigenverantwortlichkeit übertragen worden. Wir bitten aber alle Ungeimpften, der Empfehlung zur weiteren Einhaltung des Mindestabstands zu Menschen aus anderen Haushalten auch im eigenen Interesse zu folgen.
Selbstverständlich sollten alle, die aus Gründen der Vorsicht und Sicherheit weiterhin „auf Abstand gehen“ wollen, die Gelegenheit dazu bekommen. Deshalb bitten wir darum, sich mit schon in den Bänken Sitzenden zu verständigen, ob es in Ordnung ist, dass Sie gegebenenfalls den bisherigen Mindestabstand unterschreiten.
In Anpassung an die gelockerten staatlichen Coronaregeln entfällt laut der Vereinbarung der nordrheinwestfälischen Bistümer für alle Gottesdienstbesuchenden die Abstandsregel. Wir bitten aber Ungeimpfte, der ausgesprochenen Empfehlung der weiteren Einhaltung des Mindestabstands zu Menschen aus anderen Haushalten auch im eigenen Interesse zu folgen.
Selbstverständlich sollten alle, die aus Gründen der Vorsicht und Sicherheit weiterhin „auf Abstand gehen“ wollen, dazu die Gelegenheit bekommen. Deshalb bitten wir darum, sich mit schon in den Bänken Sitzenden zu verständigen, ob es in Ordnung ist, dass Sie gegebenenfalls den bisherigen Mindestabstand unterschreiten.
Damit Gesang möglich bleibt, ist das Tragen einer FFP2-Maske auch am Sitzplatz während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
Zu der genannten Vereinbarung zählt auch, dass die Kollektenkörbchen nun wieder durch die Reihen gereicht werden und die Weihwasserbecken wieder gefüllt sind.