· Möglichkeit zur Wahlteilnahme in einer anderen Kirchengemeinde
· Termin: Antrag bis zum 7. Juni 2025
Am 8./9. November 2025 finden im Erzbistum Köln die nächsten Kirchenvorstandswahlen statt. Zur Teilnahme an der Wahl sind grundsätzlich nur solche Personen zugelassen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag in der Kirchengemeinde ihren Erstwohnsitz begründet haben.
Von der Erstwohnsitz-Regelung gibt es nach dem aktuell geltenden Wahlrecht eine wichtige Ausnahme: Erstmals können auch Personen zugelassen werden, die ihren Erstwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde haben, in der sie gerne an der Wahl teilnehmen möchten. Es genügt, wenn der Erstwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in der Erzdiözese Köln oder einer Nachbardiözese begründet ist.
Weitere wichtige Voraussetzung ist ein gesonderter Antrag auf Zulassung zur Wahl. Aufgrund dieses Antrags erfolgt eine Anpassung der Wählerlisten. Da die Erstellung der Wählerlisten einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt, muss der Antrag bereits bis zum 7. Juni 2025 bei der Kirchengemeinde eingehen, in der das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Ein Antragsformular finden Sie unter folgendem Link.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das Pastoralbüro/Pfarrbüro derjenigen Kirchengemeinde, in der Sie an der Wahl teilnehmen möchten.
Pastoralbüro Am Ennert: pastoralbuero-am.ennert[at]kath-beuel.de